Liebe Mitglieder,
wir freuen uns, dass es nun endlich langsam wieder richtig losgehen kann. Seit heute (19.05.2021) entfällt die “Bundesnotbremse”. Daraus folgen neue Möglichkeiten für das Training, die ihr im nachfolgenden Text im Detail oder kompakt zusammengefasst hier nachlesen könnt.
ACHTUNG: Eure Trainer:innen informieren Euch über Eure Trainingszeiten.
Allgemeine Bestimmungen
Eine Anwesenheitsdokumentation ist nach wie vor Pflicht!
Die Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen.
Die Eltern und andere Zuschauende sollen die Sportanlage während der Nutzungszeiten verlassen, auch wenn die Nachweise für einen Test, eine Impfung oder eine Genesung vorliegen.
Sport in Sporthallen
Erlaubt ist:
- ärztlich verordnetes Rehabilitations- oder Funktionstraining in festen Gruppen bis zu 10 Personen
- Training für Sporttreibende der Landes- und Bundeskader im Rahmen des Kadertrainings an ausgewiesenen Kaderstützpunkten
Ansonsten bleiben Sporthallen, Tanz- und Fitnessstudios auch weiterhin geschlossen.
Individualsport im Freien
Wieder möglich ist der Individualsport in Gruppen bis zu höchstens 5 Personen aus maximal zwei Haushalten unter Einhaltung der Abstandsregeln ohne Altersbeschränkungen.
Auf den öffentlichen Sportanlagen hat der Vereinssport gegenüber dem Individualsport Vorrang.
Vereinsmannschaftssport im Freien
Erlaubt sind Trainingsgruppen mit Kindern bis einschließlich 14 Jahren in
- zwei Gruppen von je 20 Kindern plus ein Trainer/Betreuer (je eine Gruppe pro Halbfeld) oder
- vier Gruppen von je 10 Kindern plus ein Trainer/Betreuer (je eine Gruppe pro Viertelfeld),
jeweils ohne Einhaltung eines Mindestabstandes.
Die jeweiligen Übungsleitenden müssen einen aktuellen Coronatest, eine vollständige Impfung oder eine Genesung (negativer PCR-Test nach überstandener Corona-Infektion, höchstens 6 Monate alt) nachweisen können.
Neu ist, dass Trainingsgruppen mit Sporttreibenden älter als 14 Jahre erlaubt sind in Gruppen von bis zu 10 Personen (inklusive Trainer/Betreuer) pro Halbfeld.
Der Unterschied zu den Individualsportlern ist, dass ALLE Beteiligten einen Test, eine vollständige Impfung oder eine Genesung (negativer PCR-Test nach überstandener Corona-Infektion, höchstens 6 Monate alt) nachweisen müssen. Dafür darf das Training dann auch ohne Einhaltung von Abstandregeln stattfinden.
Hier entfällt auch die Testpflicht für die, die im Rahmen des Schulunterrichts regelmäßig getestet werden.
Trainingsspiele gegen andere 10er-Gruppen sind nicht erlaubt.
Für die Überprüfung der Tests, Impfungen und Genesungen sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen zuständig.